Warum Wahlerfolge antidemokratischer Parteien keine Regierungslegitimation begründen
Einleitung: Das demokratische Paradox unserer Zeit
Eine Partei gewinnt Wahlen mit dem erklärten Ziel, die demokratische Ordnung abzuschaffen. Darf sie regieren, weil sie demokratisch gewählt wurde? Diese Frage beschäftigt nicht nur Verfassungsrechtler, sondern jeden Bürger, der die Entwicklungen in Europa der letzten Jahre beobachtet. Von der Fidesz-Partei in Ungarn über die PiS in Polen bis hin zu den aktuellen Diskussionen um die AfD in Deutschland zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Bewegungen, die das demokratische System von innen heraus aushöhlen wollen, nutzen paradoxerweise dessen eigene Verfahren für ihre Zwecke.
Das scheinbare Paradox löst sich auf, wenn wir erkennen, dass Demokratie mehr ist als ein bloßes Wahlverfahren. Sie ist ein komplexes System von Werten, Institutionen und kulturellen Praktiken, das sich gegen seine eigene Zerstörung wehren kann und muss – ohne dabei seine Grundprinzipien zu verraten.
Theoretische Grundlegung: Was macht Demokratie aus?
Formale versus substanzielle Demokratie
Die oberflächliche Betrachtung reduziert Demokratie auf Wahlen und Mehrheitsentscheidungen. Diese formale Demokratie folgt dem einfachen Prinzip: Was die Mehrheit entscheidet, ist demokratisch legitimiert. Doch diese Sichtweise greift zu kurz und öffnet totalitären Bewegungen Tür und Tor.
Substanzielle Demokratie hingegen versteht sich als Werteordnung, die auf unveräußerlichen Grundsätzen beruht: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und Schutz von Minderheiten. Diese Werte stehen nicht zur Disposition der Mehrheit – sie bilden vielmehr die Voraussetzung dafür, dass demokratische Verfahren überhaupt funktionieren können.
Das historische Beispiel der Weimarer Republik verdeutlicht die Tragik einer rein formalen Demokratieauffassung. Die NSDAP nutzte demokratische Verfahren, um die Demokratie selbst zu zerstören. Die Verfassung von 1919 kannte keine Instrumente der Selbstverteidigung gegen ihre eigenen Totengräber. Das Ergebnis war der Untergang der ersten deutschen Republik.
Demokratie als Verfahren versus Demokratie als Werteordnung
John Stuart Mill erkannte bereits 1859 die „Tyrannei der Mehrheit“ als zentrale Gefahr für die Freiheit. Eine unbeschränkte Mehrheitsherrschaft kann ebenso despotisch sein wie die Herrschaft eines Einzelnen. Mills Einsicht war: Demokratie braucht Grenzen, die auch von Mehrheiten nicht überschritten werden dürfen.
Jean-Jacques Rousseau formulierte das Paradox noch schärfer: Der Gemeinwille (volonté générale) ist nicht identisch mit dem Willen aller (volonté de tous). Eine Mehrheit kann sich irren, manipuliert werden oder kurzfristigen Emotionen folgen. Der wahre Gemeinwille zielt auf das Gemeinwohl und die langfristige Erhaltung der politischen Gemeinschaft – auch gegen momentane Mehrheiten.
Modern übersetzt bedeutet dies: Demokratische Legitimität erwächst nicht automatisch aus Wahlergebnissen, sondern aus der Übereinstimmung politischen Handelns mit den Grundwerten der Verfassung.
Die Grenzen demokratischer Selbstermächtigung
Das Böckenförde-Diktum und seine Konsequenzen
Ernst-Wolfgang Böckenförde brachte das fundamentale Problem der liberalen Demokratie auf den Punkt: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Der Staat kann seinen Bürgern nicht vorschreiben, demokratisch zu denken oder zu handeln. Er ist darauf angewiesen, dass sie es freiwillig tun.
Diese Einsicht ist ernüchternd und befreiend zugleich. Sie macht deutlich, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern auf der kontinuierlichen Zustimmung und dem Engagement der Bürger beruht. Gleichzeitig folgt daraus aber auch: Wenn diese Voraussetzungen bedroht sind, muss sich der demokratische Staat aktiv verteidigen – notfalls gegen Teile seiner eigenen Bürgerschaft.
Die normative Selbstbindung des Souveräns
In der klassischen Demokratietheorie ist das Volk der Souverän. Aber auch der Souverän ist nicht allmächtig. John Rawls unterschied zwischen der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes und einfachen Mehrheitsentscheidungen. Die Verfassung wird vom Volk in einem besonderen Akt der Selb stbindung geschaffen – sie steht danach nicht mehr zur freien Disposition einfacher Parlamentsmehrheiten.
Diese Unterscheidung ist entscheidend: Wer die Verfassung ändern oder abschaffen will, muss dafür die hohen Hürden der Verfassungsänderung überwinden. Eine Partei, die mit einfacher Mehrheit die Demokratie beseitigen will, überschreitet ihre demokratische Ermächtigung.
Das Bundesverfassungsgericht brachte es in seinem NPD-Urteil von 2017 auf den Punkt: Eine Partei kann sich nicht auf die Demokratie berufen, um diese zu zerstören. Demokratische Legitimation setzt die Anerkennung der demokratischen Ordnung voraus.
Verfassungsrechtliche Instrumente der wehrhaften Demokratie
Das Konzept der „streitbaren Demokratie“
Karl Loewenstein prägte bereits 1937 den Begriff der „militant democracy“ – der streitbaren Demokratie. Seine Beobachtung der Machtergreifung Hitlers führte ihn zu der Erkenntnis: Demokratien müssen sich gegen ihre Feinde verteidigen können, ohne dabei ihre eigenen Prinzipien aufzugeben.
Das deutsche Grundgesetz zog die Lehren aus Weimar und schuf mit Artikel 21 ein scharfes Schwert: Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, können verboten werden. Dieses Instrument ist keine Abkehr von der Demokratie, sondern ihre konsequente Verteidigung.
Entscheidend ist: Das Verbot erfolgt nicht wegen bestimmter Meinungen, sondern wegen der Zielrichtung einer Partei. Wer die Demokratie abschaffen will, kann sich nicht auf demokratische Rechte berufen. Dies ist kein Widerspruch, sondern logische Konsequenz.
Legalität versus Legitimität
Carl Schmitt und Gustav Radbruch arbeiteten – aus unterschiedlichen politischen Lagern kommend – den Unterschied zwischen Legalität und Legitimität heraus. Eine Handlung kann formal legal, aber illegitim sein. Umgekehrt kann legitimes Handeln gegen geltendes Recht verstoßen, wenn dieses selbst unrechtmäßig ist.
Auf Parteienverbote übertragen: Eine antidemokratische Partei mag legal gegründet sein und legal an Wahlen teilnehmen. Legitim ist ihre Tätigkeit deshalb noch nicht, wenn sie auf die Zerstörung der Rechtsordnung zielt, die ihr diese Rechte erst gewährt.
Philosophische Dimensionen der demokratischen Selbsterhaltung
Mills Freiheitsprinzip in der politischen Praxis
John Stuart Mills Harm Principle besagt: Individuelle Freiheit findet ihre Grenze dort, wo sie anderen schadet. Übertragen auf Parteien bedeutet dies: Politische Meinungsfreiheit ist so lange zu schützen, wie sie nicht die Grundlagen der politischen Ordnung selbst angreift.
Eine Partei, die systematisch gegen Minderheiten hetzt, die Pressefreiheit abschaffen oder Wahlen manipulieren will, schadet nicht nur einzelnen Bürgern, sondern der gesamten Gesellschaft. Ihr Handeln überschreitet die Grenzen legitimer politischer Betätigung.
Rawls und der Schleier des Nichtwissens
John Rawls‘ Gedankenexperiment des „Schleiers des Nichtwissens“ hilft bei der Beurteilung antidemokratischer Bewegungen: Würden rationale Menschen, die nicht wissen, welche Position sie in der Gesellschaft einnehmen werden, Parteien wählen, die bestimmte Gruppen ausschließen oder unterdrücken wollen?
Die Antwort ist eindeutig: Nein. Niemand würde freiwillig das Risiko eingehen, zur verfolgten Minderheit zu gehören. Antidemokratische Parteien verstoßen gegen dieses Grundprinzip der Gerechtigkeit.
Internationale Perspektive: Wehrhafte Demokratie im Vergleich
Frankreich: Der cordon sanitaire
Frankreich praktiziert seit Jahrzehnten den cordon sanitaire gegen den Front National (heute Rassemblement National). Obwohl die Partei beträchtliche Wahlerfolge erzielt, wurde sie systematisch von Regierungskoalitionen ausgeschlossen. Dieses Vorgehen ist demokratisch legitimiert, weil es nicht Wahlergebnisse ignoriert, sondern die Bildung von Koalitionen an verfassungsrechtliche Mindeststandards knüpft.
Israel: Grundgesetze als demokratische Firewall
Israel kennt zwar keine formale Verfassung, aber seine Grundgesetze definieren den Staat als „jüdisch und demokratisch“. Parteien, die diesen Charakter infrage stellen, können von Wahlen ausgeschlossen werden. Dieses System zeigt: Auch in existenziell bedrohten Demokratien sind Abwehrmaßnahmen gegen antidemokratische Kräfte möglich und nötig.
Belgien: Präventive Maßnahmen
Belgien ging einen anderen Weg und stellte bereits die Verbreitung rassistischer oder antidemokratischer Ideologien unter Strafe. Präventive Maßnahmen sollen verhindern, dass sich antidemokratische Bewegungen überhaupt formieren können.
Praktische Herausforderungen in der politischen Realität
Die Instrumentalisierung demokratischer Verfahren
Moderne antidemokratische Bewegungen sind sophistizierter als ihre historischen Vorgänger. Sie nutzen gezielt demokratische Verfahren und Institutionen, um diese von innen heraus zu zersetzen. Viktor Orbán in Ungarn ist das prominenteste Beispiel: Formal demokratisch gewählt, höhlt er systematisch Pressefreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung aus.
Diese Strategie ist besonders gefährlich, weil sie lange Zeit unter dem Radar demokratischer Frühwarnsysteme bleibt. Wenn der Schaden sichtbar wird, ist es oft zu spät für rechtliche Gegenmaßnahmen.
Mediendemokratie und Populismus
Die moderne Medienlandschaft verstärkt das Problem. Soziale Medien ermöglichen es antidemokratischen Bewegungen, ihre Botschaften ungefiltert zu verbreiten und emotional aufgeladene Stimmungen zu erzeugen. Die Komplexität demokratischer Entscheidungsprozesse lässt sich schlecht in 280 Zeichen erklären – die Versprechen der Populisten dagegen schon.
Hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Demokratie braucht informierte Bürger, aber die Informationskanäle werden zunehmend von Kräften kontrolliert, die kein Interesse an sachlicher Information haben.
Die Rolle der politischen Kultur
Verfassungsrechtliche Instrumente allein reichen nicht aus. Entscheidend ist die politische Kultur einer Gesellschaft. In Deutschland wirken die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus als Immunisierung gegen extremistische Versuchungen – aber diese Immunität ist nicht permanent und muss kontinuierlich erneuert werden.
Die Aufgabe demokratischer Bildung wird dadurch noch wichtiger: Bürger müssen verstehen, warum Demokratie mehr ist als Mehrheitsentscheidungen und warum bestimmte Werte nicht zur Disposition stehen.
Zivilgesellschaftliche Verantwortung jenseits des Wahlakts
Die Grenzen staatlicher Instrumente
Der Staat kann antidemokratische Parteien verbieten, aber er kann nicht antidemokratische Einstellungen verbieten. Hier ist die Zivilgesellschaft gefordert: Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Medien und vor allem die Bürger selbst müssen demokratische Werte leben und verteidigen.
Demokratische Partizipation als Immunisierung
Menschen, die sich aktiv am demokratischen Leben beteiligen – in Parteien, Vereinen oder Bürgerinitiativen –, sind weniger anfällig für antidemokratische Versuchungen. Sie erleben Demokratie als komplexen, aber funktionsfähigen Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.
Die Stärkung demokratischer Partizipation ist daher nicht nur ein Wert an sich, sondern auch ein Instrument der Demokratieverteidigung.
Schlussfolgerungen: Demokratie als permanente Aufgabe
Das eingangs beschriebene Paradox löst sich auf, wenn wir Demokratie richtig verstehen: Sie ist nicht nur ein Verfahren zur Machtübertragung, sondern eine Werteordnung, die ihre eigenen Voraussetzungen schützen muss. Antidemokratische Parteien können zwar demokratisch gewählt werden, aber sie erlangen dadurch keine Legitimation zur Regierungsbeteiligung, wenn ihr Ziel die Zerstörung der Demokratie ist.
Vier zentrale Erkenntnisse
Erstens: Demokratie ist mehr als Mehrheitsentscheidung. Sie beruht auf Grundwerten, die nicht zur Disposition von Mehrheiten stehen.
Zweites: Demokratische Legitimation setzt die Anerkennung der demokratischen Ordnung voraus. Wer diese zerstören will, kann sich nicht auf sie berufen.
Drittens: Wehrhafte Demokratie ist kein Widerspruch in sich, sondern logische Konsequenz der Demokratie. Sie schützt die Freiheit, indem sie deren Feinde in die Schranken weist.
Viertens: Verfassungsrechtliche Instrumente allein reichen nicht aus. Demokratie braucht demokratische Bürger und eine demokratische politische Kultur.
Der Weg nach vorn
Die Herausforderung für demokratische Gesellschaften besteht darin, diese Balance zu halten: Wehrhaft gegen die Feinde der Demokratie, aber offen für alle, die auf dem Boden der Verfassung stehen. Dies erfordert politische Klugheit, verfassungsrechtliche Klarheit und vor allem: demokratische Bürger, die ihre Verantwortung ernst nehmen.
Ernst-Wolfgang Böckenförde hatte recht: Der demokratische Staat kann seinen Bürgern nicht vorschreiben, demokratisch zu sein. Aber er kann und muss dafür sorgen, dass diejenigen, die die Demokratie zerstören wollen, nicht die Macht dazu erhalten – auch wenn sie dafür demokratische Verfahren nutzen wollen.
Demokratie ist kein Geschenk der Geschichte, sondern eine täglich zu erneuernde Leistung. Sie verlangt von ihren Bürgern mehr als nur alle vier Jahre ein Kreuz zu machen. Sie verlangt Engagement, Urteilskraft und manchmal auch den Mut, unpopulär zu sein. Nur so kann sie überleben – als freie Ordnung freier Menschen.
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage ist deshalb eindeutig: Wahlerfolge antidemokratischer Parteien begründen keine Regierungslegitimation, weil Demokratie sich gegen ihre eigene Zerstörung wehren kann und muss. Dies ist nicht das Ende der Demokratie, sondern ihre Vollendung.
(wn)